Gewaltschutzkonzept

1. Einleitung
Das vorliegende Gewaltschutzkonzept der Kindergruppe Die Nunus e.V. dient der systematischen Verhinderung, Erkennung und Bearbeitung von grenzverletzenden, übergriffigen und gewaltvollen Situationen im Alltag der Kita. Ziel ist es, allen Kindern einen sicheren und schützenden Raum zu bieten. Das Konzept basiert auf vier zentralen Säulen: Risikoanalyse, Prävention, Intervention und Aufarbeitung.
Das Gewaltschutzkonzept dient als Grundlage aller beteiligter Parteien: Kinder, Eltern, Vorstand. Es ist ein dynamisches Konzept was stets weiterentwickelt, angepasst und auf Aktualität geprüft wird, zum Beispiel beim Identifizieren weiterer Risikofaktoren, etwaiger vermuteter oder tatsächlich erfolgter Vorfälle, spätestens jedoch bis zum 31. Mai eines jeden Jahres.
2. Risikoanalyse
2.1 Kinder
- Entwicklungsstand: Kinder befinden sich auf unterschiedlichen Entwicklungsstufen, was zu Ungleichgewichten im Sozialverhalten führt (z. B. Ausgrenzung, Machtverhalten älterer Kinder, nonverbale Äußerung von Bedürfnissen), unterschiedliche physische Kräfte, Motorik, ältere Kinder neigen zum „Geschichten erzählen“
- Gruppendynamik: Machtverhältnisse entstehen auch durch materielle Vorteile (z. B. „XY spielt mit mir, weil ich so schöne Sachen habe“), körperliche Überlegenheit oder sprachliche Dominanz.
2.2 Personal/Team
- Personaldecke: Aktuell ausreichend, jedoch wäre eine höhere Stundenzahl wünschenswert. Engpässe (z. B. durch Krankheit) führen zu erhöhter Belastung.
- Belastungsfaktoren: Hohe Lautstärke, wechselnde Tagesdynamiken, fehlende Pausen durch Personalmangel.
- Kompetenzen & Qualifikation: Unterschiedlicher Ausbildungsstand im Team; Fortbildungsbereitschaft ist vorhanden. Halbjährlicher Austausch zwischen Kitaleitung und Team zur Weiterentwicklung etabliert.
- Selbstfürsorge & Kommunikation: Belastungen werden im Team besprochen, allerdings tendenziell zu spät, Hilfestellung zu spät eingefordert. Gute interne Achtsamkeit und Austausch mit der Leitung vorhanden.
- Fachberatung: Derzeit nur von der Kitaleitung wahrgenommen, Ausweitung auf weiteres Personal in Planung.
- Risikoeinschätzung: Geringes Risiko bei Personal (2 von 10); potenzielle Gefahren: unklare Aufsichtssituationen, lauter Tonfall.
2.3 Elternverein/Elterndienste
- Elterndienste: Eltern kennen Routinen nicht immer, mögliche Entgleisung von Situationen, Kinder sind bei Anwesenheit Eltern sehr elternbezogen/ wollen nicht teilen, Eltern können nur bedingt unterstützen
- Regelungen: Führungszeugnis und Selbstverpflichtungserklärung für Elterndienste vorhanden. Keine konkreten Gewaltschutzregeln für Eltern/Vorstand etabliert.
- Risiken: Sprachliche Ausgrenzung, unangemessene Berührungen, Unsicherheiten im Umgang mit Kindern, besonders bei Zurechtweisungen, unangebrachte Kleidungswahl, stetiger Wechsel – neue Gruppenkonstellation, neuer Vorstand
2.4 Räumliche Gegebenheiten
- Rückzugsräume: Vorhanden (z. B. Höhle unter der Rutsche), jedoch begrenzt.
- Sicherheitslücken: Räume wie Büro, Küche, Lager oder Bad sind nicht immer einsehbar oder hörbar. Alarmfunktion der Eingangstür derzeit nicht zuverlässig.
- Maßnahmen: Regeln zum Türverhalten (z. B. nicht schließen) etabliert. Kinder nicht unbeaufsichtigt in kritischen Bereichen. Alarmsicherung und Zugangsmöglichkeit Landhaustür muss dringend geklärt werden
2.5 Nähe und Distanz
- Kein Anfassen unter der Kleidung weder Erzieher- Kind noch Kind- Erzieher
- Streicheln Nacken, Rücken auf Wunsch des Kindes beim Einschlafen erlaubt
- Brust und Intimbereich bleibt in beiden Richtungen tabu
- Elterndienst: Berührung nur nach Zustimmung des Kindes und bei Notwendigkeit, wenn vom Kind initiiert, vorher um Erlaubnis fragen, Trösten: verbal begleiten, körperlich so viel wie nötig und schnellstmöglich Erziehungsperson aufsuchen
- Wickelsituationen strikt geregelt (sprachliche Begleitung, keine Öffnung von Körperteilen), Privatsphäre des Kindes wird gewahrt, Elterndienst darf nicht wickeln und auf Toilette begleiten
- Eltern dürfen nur das eigene Kind ins Bad begleiten
2.6 Beschwerdeverfahren
- Kinder: Förderung verbaler Abgrenzung („Stopp“-Sagen), nonverbale Kommunikation deuten (z. B. Weinen, Körperhaltung)
- Team: Rückmeldungen an Leitung, ggf. über den Vorstand
- Eltern: Klare Kommunikation erwünscht, keine Tür-und-Angel-Gespräche bei emotionalen Themen via Vorstand.
3. Prävention
3.1 Verhaltenskodex für das pädagogische Handeln
| Situation | akzeptabel | In bestimmten Fällen notwendig | Nicht akzeptabel |
|---|---|---|---|
| Begrüßung und Verabschiedung | Kinder klingeln/ klopfen lassen auch wenn es länger dauert Kinder zuerst begrüßen | Kinder schreiend/ weinend übernehmen/ zwanghaft von Eltern lösen. Berührungen initiieren Kinder „abliefern“ / vor der Tür abstellen | |
| Mahlzeiten | Alternativen anbieten Eigenständig Start, Ende & Menge bestimmen Zum Essen motivieren | Kinder füttern (ok bei bedürftigen, jüngeren Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind) | Kinder zum Essen zwingen Zum Sitzenbleiben zwingen Zum Aufessen zwingen |
| Schlaf – und Ruhesituation | Schlafmusik, Geschichte – Routinen einhalten Rückzug, Ruhe ermöglichen, wenn Kinder danach fragen Wer nicht schlafen möchte, darf aufstehen und ruhig in der Küche spielen | Sanftes Wecken kurz vor Abholzeit (langsam Alltagsgeräusche zulassen, streicheln) Berührung, Kuscheln nach Absprache und auf Wunsch der Kinder (so viel wie nötig, so wenig wie möglich) | Zum Schlafen zwingen Vom Schlafen abhalten, auch nicht auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern Wecken Körperlich zum Liegen zwingen, festhalten, fixieren |
| Wickelsituation | Alternativen anbieten (Personal, Situation), Eltern anrufen Kindgerecht – sprachlich begleiten warme Raumtemperatur im Badezimmer Schutz vor Blicken von unbeteiligten dritten; insbesondere während Wickeln und Toilettengang Für hygienische Gegebenheiten in den Kita-Räumen sorgen | Kinder vollständig entkleiden (z.B. bei ausgelaufener Windel, wenn Kot auch am Rücken verteilt ist | Kind festhalten und zum Wickeln zwingen Hygienemaßnahmen’ und Berührungen über das nötige Maß hinaus Einführen von Gegenständen/Körperteilen in Körperöffnungen Aussagen, die das Kind, dessen Verhalten oder Körper unnötig beschreiben (z.B. ‘du hörst ja gar nicht mehr auf zu essen’) |
| Konflikt-situationen | bei Lösungsfindung unterstützen, damit die Kinder selbst passende Lösungen finden können Emotionen begleiten und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen (z.B. Wut raus stampfen) | eine Lösung die für alle beteiligten sinnvoll ist, wird durch die Erwachsenen vorgegeben Kind sanft festhalten, um etwas zu erklären | Kinder mit Konflikten allein lassen Konfliktsituationen klein reden ‘ist doch nicht schlimm’ oder ‘das war doch nicht so gemeint’ |
| Übergriffe unter Kindern | unerwünschtes Verhalten benennen und erklären, weshalb es nicht ok ist erreichbar sein, damit die Kinder sich Hilfe holen können motivieren „Stop“ zu sagen und eigene Grenzen aufzuzeigen | logische Konsequenzen benennen und umsetzen (z.B. wenn ein Kind andere Kinder mit einer Schaufel schlägt, wird besprochen, dass das weh tut und nicht gemacht werden darf. Macht das Kind weiter, wird angekündigt, dass wir die Schaufel weg packen müssen, wenn es weiter die Kinder damit verletzt. Sollte es dann immer noch weiter machen, wird die Schaufel außer Reichweite gelegt und das Kind begleitet einer anderen Aktivität nachzugehen) | Bestrafungen wie z.B. ein Kind aus der Gruppe ausgrenzen und in eine ‘stille Ecke’ o.ä. setzen; denselben Übergriff am Kind ausführen damit es ‘lernt wie sich das anfühlt’; Bloßstellen vor der Gruppe |
| Freie Spielsituationen | mitspielen, wenn die Kinder danach fragenaltersgerechte, sichere Spielmöglichkeiten bieten | Eingreifen, wenn die Spielregeln Kinder in ungleiche Verhältnisse bringen (z.B. wenn nur ein Kind bestimmen darf und das andere Kind sich verhalten ‘muss’ wie es gefordert wird um mitspielen zu dürfen) | ständiges, unbegründetes Eingreifen in Spielsituationen |
| Pädagogische Angebote | Angebote werden so geplant und umgesetzt, dass alle Kinder teilnehmen können; die Teilnahme ist freiwillig | Kinder zur Teilnahme zwingenKinder in Verhaltensmuster drängen (Mädchen werden zu Bastelangeboten geschickt und Jungs zum Turnen..) | |
| Ausflüge und Unternehmungen | da bei Ausflügen alle mitkommen, wird im voraus mit den Kindern besprochen und geplant (wo wollen wir hin gehen, was wollen wir da machen); geplant wird so, dass die Teilnahme von allen möglich ist | Manche Kinder laufen, andere sitzen im Kinderwagen (z.B. bei langen Strecken oder wenn die jüngeren Kinder zur Mittagszeit müde und erschöpft sind | Kinder werden von Ausflügen ausgeschlossen (egal welche ‘Begründung’ es gäbe) |
3.4. Personal und Eltern
- Polizeiliches Führungszeugnis muss zukünftig auch von Eltern vorgelegt werden
- Selbstverpflichtungserklärung für Eltern und Erzieher
- Verhaltenskodex als Teil der Arbeits- und Betreuungsverträge
4. Intervention
Der Bereich Intervention beschreibt konkrete Handlungsstrategien, wenn ein Verdacht auf Gewalt, Grenzverletzung oder Übergriff besteht – sei es durch Kinder, Fachkräfte, Eltern oder Dritte. Ziel ist ein sicheres, nachvollziehbares und schnelles Eingreifen zum Schutz der betroffenen Person(en).
4.1 Grundsätze
- Der Schutz des Kindes hat oberste Priorität.
- Verdachtsmomente werden ernst genommen – auch bei Unsicherheit.
- Eine sachliche, nicht wertende Haltung wird gewahrt.
- Die Verantwortung liegt nicht beim Kind, sondern beim pädagogischen System.
4.2 Interventionsablauf bei beobachteter oder vermuteter Grenzverletzung / Gewalt
- Beobachtung und Dokumentation
- Auffälligkeiten oder Vorfälle werden neutral und sachlich dokumentiert (Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligte, Beschreibung des Verhaltens, eigene Wahrnehmung).
- Keine vorschnellen Bewertungen oder Interpretationen.
- Interne Rücksprache
- Vertrauensvolle Rücksprache mit der Kitaleitung.
- Gemeinsame Klärung: Handelt es sich um eine Grenzverletzung, einen pädagogischen Konflikt oder um eine Kindeswohlgefährdung?
- Einbindung von Fachberatung
- Bei Unsicherheit: Konsultation einer externen Fachberatung durch die Leitung.
- Reflexion und Einschätzung unter Wahrung der Schweigepflicht.
- Gespräch mit Beteiligten
- Alter und Entwicklungsstand des Kindes werden berücksichtigt.
- Bei Grenzverletzungen durch Eltern oder Personal: Klärendes Gespräch durch die Leitung.
- Ziel: Aufklärung, Schutz, keine Schuldzuweisungen.
- Information und ggf. Meldung
- Bei konkretem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung: Information an das Jugendamt (§8a SGB VIII).
- Beteiligung aller erforderlichen Stellen nach rechtlicher Prüfung.
- Konkrete Schutzmaßnahmen
- Trennung von beteiligten Personen (z. B. andere Gruppenzuordnung, keine Elterndienste).
- Dokumentation aller Maßnahmen und Besprechungen.
4.3 Besondere Interventionssituationen
- Gewalt durch andere Kinder: Gespräch über das Verhalten, Grenzen verdeutlichen, bei Bedarf intensive Begleitung, elterliche Einbindung.
- Grenzverletzung durch Eltern/Elterndienst: Klare Ansprache, ggf. Ausschluss aus dem Dienst, Gespräch mit dem Vorstand.
- Übergriff durch Fachkräfte: Sofortige Suspendierung vom Kinderdienst, Meldung an Träger/Vorstand, rechtliche Schritte prüfen.
5. Aufarbeitung
Die Aufarbeitung dient der nachhaltigen Verarbeitung von Grenzverletzungen oder Übergriffen. Sie ist zentral für die Stärkung des Teams, für die emotionale Entlastung der Beteiligten und für die Qualitätssicherung der Einrichtung.
5.1 Ziele der Aufarbeitung
- Emotionale Entlastung der betroffenen Kinder, Fachkräfte und Eltern
- Transparente Kommunikation im Team
- Überprüfung und ggf. Anpassung bestehender Schutzmaßnahmen
- Stärkung von Haltung und Teamkompetenz im Umgang mit Gewalt und Macht
5.2 Maßnahmen der Aufarbeitung
- Teaminterne Reflexion: Gemeinsame Aufarbeitung im pädagogischen Team mit der Leitung – ggf. moderiert durch eine externe Fachkraft.
- Einzelfallreflexion: Was ist geschehen? Was hätte verhindert werden können? Welche Strukturen oder Bedingungen haben mitgewirkt?
- Elternarbeit: Einbindung der Eltern bei Bedarf, klärende Elterngespräche mit transparenter Kommunikation (im geschützten Rahmen).
- Individuelle Begleitung: Kinder erhalten bei Bedarf individuelle Zuwendung oder psychologische Unterstützung.
- Anpassung des Konzepts: Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung des Gewaltschutzkonzepts ein.
- Fortbildungen: Bedarfsgerechte Schulungen zu Themen wie Trauma, Nähe/Distanz, Kommunikation oder Machtverhältnissen.